Seit September des Jahres 2016 gilt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Jetzt, zehn Jahre später, sind ausreichend viele sogenannte Gateways durch das BSI zertifiziert worden.
Immer mehr Unternehmen und Verbraucher wünschen sich mehr Kontrolle und Transparenz über ihren Energieverbrauch – so selbstverständlich, wie sie es beispielsweise im Bereich ihrer Finanzen vom Online-Banking kennen. In der Energiewirtschaft hinkt dieser Komfort jedoch oft noch hinterher. Smart Meter schaffen hier Abhilfe: Sie sind der Schlüssel zu einem transparenten, effizienten und zukunftsfähigen Energiemanagement.
Die Realität zeigt jedoch: Der Weg zum Smart Meter ist für viele noch unnötig kompliziert. Ob gesetzlich vorgeschriebener oder freiwilliger Einbau – grundzuständige Messstellenbetreiber lassen sich häufig viel Zeit oder verlangen für freiwillige Einbauten teils sehr viel höhere Preise als gesetzlich zugelassen. Das geht viel einfacher: Unter diesem Link kann jeder intuitiv seinen passenden Smart Meter konfigurieren und direkt bestellen – ganz ohne Papierkram, mit transparenten Preisen und deutlich kürzerer Wartezeit. In nur 8 bis 10 Wochen ist der Zähler installiert.
Ist es angesichts dieser Fakten nicht sinnvoll, aktiv zu handeln? Jedes Unternehmen, jeder Verbraucher darf den Messstellenbetreiber gemäß MsbG § 14 frei wählen. Natürlich werden Sie von diesem Recht Gebrauch machen, wenn die Gebühren deutlich geringer sowie Komfort und Service viel, viel besser sind. Üblicherweise hat diese Entscheidung für einen unabhängigen Messstellenbetreiber mindestens 8 Jahre Bestandsschutz.
Ein weiterer Vorteil: Mit umfangreichen Visualisierungslösungen via passwortgeschützter Webseite oder Apps für alle mobilen Geräte behalten Kunden ihren Stromverbrauch in Echtzeit im Blick und können gezielt Einsparpotenziale erkennen. Ein echter Mehrwert, der bei vielen grundzuständigen Messtellenbetreibern noch fehlt.
Und nicht zu vergessen, Sie können mit einem Smart Meter dynamische Stromtarife nutzen und so von günstigen Preisen im Tagesverlauf profitieren. Darüber hinaus gibt es sogar die Möglichkeit, von reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Bei Erfüllung einiger Voraussetzungen sind Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr möglich.
Mit diesem Link können Sie Ihren Smart Meter schnell und komfortabel bestellen. Oder kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Unterstützung bei der Auftragserteilung benötigen. Ihre Detailfragen sind willkommen und werden in angemessener Zeit beantwortet.
| Produkt | Verbrauchergruppe | Einmalpreis | Jahrespreis |
|---|---|---|---|
| Intelligentes Messsystem (Direkt- oder Wandlermessung, Stecktechnik oder Dreipunktbefestigung, Ein- oder Zweirichtungszähler) | Jahresverbrauch, Einspeisung oder Erzeugung zwischen 6.000 und 100.000 kWh, eine Erzeugungsanlage ab 7 kWp oder das Vorhandensein steuerbarer Verbrauchseinrichtungen mit einer Gesamtleistungsaufnahme von mehr als 4,2 kW. | 190,00 € | 50,00 € |
| Jahresverbrauch zwischen 3.000 und 6.000 kWh, Erzeugungsanlage kleiner als 7 kWp | 240,00 € | 80,00 € | |
| Jahresverbrauch unter 3.000 kWh | 240,00 € | 80,00 € | |
| Zusatzzähler (direktmessend, 60A, Dreipunktbefestigung) für intelligentes Messsystem | 150,00 € | 40,00 € | |
| Zusatzzähler (wandlermessend, Dreipunktbefestigung) für intelligentes Messsystem | 150,00 € | 60,00 € | |
| Zusatzzähler (direktmessend, 60A, Stecktechnik) für intelligentes Messsystem | 150,00 € | 50,00 € | |
| RLM-Stromzähler (Direkt- oder Wandlermessung, Ein- oder Zweitarif, Ein-oder Zweirichtungszähler) | Jahresverbrauch, Einspeisung oder Erzeugung ab 100.000 kWh | 240,00 € | 190,00 € |
| Niederspannungswandler | 0,00 € | 40,46 € | |
| Mittelspannungswandler | 0,00 € | 290,36 € | |
| Herstellung der Steuerbarkeit | Vorhandensein steuerbarer Verbrauchseinrichtungen mit einer Gesamtleistungsaufnahme von mehr als 4,2 kW. Freiwillig für Kunden, deren steuerbare Verbrauchseinrichtungen vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. | 0,00 € | 50,00 € (abgerechnet ab Zeitpunkt der technischen Umsetzung der Steuerung) |