Smart Meter

Messstellenbetriebsgesetz: Abwarten - oder handeln?

Seit September des Jahres 2016 gilt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Lange tat sich nichts. Denn die erforderlichen, sogenanten Gateways mussten durch das BSI zertifiziert werden. Diese Hürde wurde am 31. Januar 2020 übersprungen. Nun dürften die ersten Unternehmen Post von Ihrem Netzbetreiber erhalten. In dem Brief wird der Wechsel des Stromzählers angekündigt. Und das kostet extra, je nach Stromverbrauch bis zu 200,00 Euro pro Jahr. Die Maßnahme und die Gebühren sind ohne Ausnahme zu akzeptieren.

Bei Vorhandensein einer stromrerzeugenden Anlage (Sonnenstrom oder Blockheizkraftwerk) gelten vergleichbare Pflichten. Weitere Details finden Sie im Gesetzestext.

Ist es angesichts dieser Fakten nicht sinnvoll, aktiv zu handeln? Jedes Unternehmen darf den Messstellenbetreiber gemäß MsbG § 14 frei wählen. Natürlich wird jedes Unternehmen von diesem Recht Gebrauch machen, wenn die Gebühren deutlich geringer sowie Komfort und Service viel, viel besser sind. Laut § 19 MsbG hat diese Entscheidung für einen unabhängigen Messstellenbetreiber mindestens 8 Jahre Bestandsschutz.

Das optimale Angebot kostet nur 84,03 Euro pro Jahr, sowie eine einmalige Gebühr ab 109,24 Euro. Zusätzlich können Sie mit maximalem Komfort Ihren Verbrauch analysieren und in einem weiteren Schritt unnnötigen Verbrauch abschalten. Sind das ausreichende Argumente für Ihre Entscheidung, dieses zeitgemäße Angebot zu nutzen?

Wenn ja, bitte dieses Formular ausfüllen! Oder kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Unterstützung bei der Auftragserteilung benötigen. Ihre Detailfragen sind willkommen und werden in angemessener Zeit beantwortet.

wirksam abStromverbrauch pro JahrKosten pro Jahr
202050.001 kWh bis 100.000 kWh200,00 Euro
202020.001 kWh bis 50.000 kWh170,00 Euro
202010.001 kWh bis 20.000 kWh130,00 Euro
20206.001 kWh bis 10.000 kWh100,00 Euro
20204.001 kWh bis 6.000 kWh60,00 Euro
20243.001 kWh bis 4.000 kWh40,00 Euro
20242.001 kWh bis 3.000 kWh30,00 Euro
20241 kWh bis 2.000 kWh23,00 Euro

Onlineformular

Messstellenbetriebsgesetz: Abwarten - oder handeln?